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Das Insektenschutzgesetz…

…oder warum gut gemeint häufig „mit Vorsatz böse gehandelt“ bedeutet

Ich weiß gar nicht recht, wo ich anfangen soll. Worte wie „Insektenschutz“ und „Biodiversität“ beschäftigen uns nun schon so lange. Deswegen keine Ahnung, wo ich anfangen soll – ich stelle mir momentan eher die Frage:

Wo wollen wir hin?

In den letzten 50 Jahren wurden in Deutschland immer wieder Flächen unter Schutz gestellt. Trotzdessen leidet die Biodiversität, und die Insektenpopulation verringert sich, wenn man den Untersuchungen Glauben schenken darf. Jetzt soll mit dem Insektenschutzgesetz über noch mehr Regelungen und Beschränkungen versucht werden, diesen Trend umzukehren. Aus meiner Sicht ist das ein zum Scheitern verurteilter Ansatz, der jedoch ganz weitreichende Konsequenzen mit sich zieht.

Das eine willste, das andere kriegste

Schutzgebiete sollen ausgewiesen werden – insgesamt sollen 1,2 Mio. Hektar Fläche unter Schutz gestellt werden. In diesen Schutzgebieten soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wie Herbizide und Insektizide größtenteils untersagt werden. Dieses greift massiv in die Eigentumsrechte der Flächenbesitzer. Es bewirkt, dass ein Teil dieser Flächen an Wert verlieren, gar wertlos werden. Das führt zwangsläufig dazu, dass jetzt schon (ohne genau den Gesetzestext zu kennen) einzelbetriebliche „Vorsichtsmaßnahmen“ getroffen werden. Um es mit einem Beispiel zu belegen: wenn ich derzeit eine Fläche mit einer Streuobstwiese habe, diese Gefahr läuft, zum Schutzgebiet erklärt zu werden, werde ich hingehen und die Obstbäume roden, damit ich dem entgehe. Damit ist und bleibt die Fläche Grünland – und so geht wieder ein stückweit Biodiversität verloren. Das mag gesamtgesellschaftlich zu verurteilen sein, ist aber einzelbetrieblich gesehen die einzige logische Konsequenz bezüglich dieser drohenden ordnungsrechtlichen Eingriffe.

Ein weiteres Beispiel bieten Agroforstsysteme: unter einem Agroforstsystem versteht man die bewusste Einbeziehung von Bäumen und Sträuchern in die Landwirtschaft, d.h. es werden Bäume und Sträucher auf derselben Fläche angepflanzt, wo auch landwirtschaftliche Nutzpflanzen wie bspw. Getreide angebaut werden oder Tiere gehalten werden. Auch von solchen Maßnahmen würde ich derzeit Abstand nehmen. Niemand weiß, ob ich diese Anpflanzungen, falls es mal nicht funktionieren sollte, wieder rückgängig machen kann/darf. Und das ist schade, da gerade Agroforstsysteme einen ökologischen Beitrag leisten könnten, den Betrieben jedoch die Möglichkeit gegeben werden muss, sich an solche Systeme heranzutasten.

Wie kann es besser gehen?

Einen anderen Weg ist mein Bundesland Niedersachsen gegangen. Hier hat das Landwirtschaftsministerium mit dem Umweltministerium und vielen Nichtregierungsorganisationen wie bspw. Naturschutzverbänden aber auch dem Landvolk den „Niedersächsischen Weg“ forciert. Das besondere daran ist, dass hier alle Stakeholder zusammen einen Vertrag ausgehandelt haben. Mit diesem Vertrag verpflichten sich alle Beteiligten, zu mehr Natur- und Artenschutz beizutragen. Beim Niedersächsischen Weg sind wir Landwirte ein Teil der Lösung und nicht das Problem. Zudem ist vereinbart worden, dass Landwirte für ihre Bemühungen auch honoriert werden.

Und nur so kann es gehen: gemeinsam! Und natürlich müssen Landwirte einen finanziellen Ausgleich erhalten und dürfen eben nicht kalt enteignet werden.