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Ohne Baugenehmigung geht nichts…

Eine Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung steht derzeit zur Debatte. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Entwurf erarbeitet. Zunächst fand eine Verbandsanhörung statt und nun liegt der Entwurf dem Bundesrat vor. Hier sind so viele Änderungsanträge seitens verschiedener Länder gestellt worden, dass es zur Zeit zu keiner Einigung kommt. Seit Dezember wird nun die Entscheidung vertagt – ein nur schwer erträglicher Zustand vor allem für uns Sauenhalter.

Welche Änderungen stehen zur Debatte?

Nach dem „Magdeburger Urteil“ bzgl. der Haltung der Sauen im Deckzentrum, gibt es eigentlich keine wirkliche Vorgabe, wie die Sauen gehalten werden dürfen. Die Richter haben mit dem Magdeburger Urteil letztlich entschieden, dass die Haltung, wie sie im Betrieb Straathof stattgefunden hat, nicht verordnungs- bzw. tierschutzkonform sei. Nun hat unser Bundesministerium einen Entwurf erstellt, der die Haltung der Sauen regeln soll. Die Einzelhaltung der Sauen soll auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Und den Tieren soll mehr Platz zur Verfügung gestellt werden, sowohl im Bereich des sogenannten „Deckzentrums“ als auch im „Abferkelstall“. Dafür hat das Bundesministerium Übergangsfristen festgelegt, bis wann die Änderungen in den Betrieben erledigt sein sollen.

Wozu „Übergangsfristen“?

Diese Übergangsfristen sind ein großer Streitpunkt im Bundesrat. Einzelne Länder lehnen diese vehement ab. Sie fordern eine sofortige Umsetzung der neuen Verordnung.

Wir brauchen allerdings diese Übergangsfristen aus mehreren Gründen:

  1. Baugenehmigung
    Wir haben in unseren Ställen nur ein gewisses Maß an Platz. Wenn wir nun den Tieren mehr Raum zur Verfügung stellen sollen, müssen wir unsere Ställe erweitern. Das ist jedoch nicht einfach so ohne weiteres möglich. Dafür benötigen wir eine Baugenehmigung, d.h. wir müssen bei unserem Bauamt einen Bauantrag stellen. Das Bauamt muss diesen dann prüfen. Hier geht es dann aber nicht nur um den Bereich Tierschutz, sondern auch der Bereich Umweltschutz und auch andere Vorschriften (bspw. Baugesetzbuch) müssen beachtet werden. Das alles kostet Zeit, so dass eine sofortige Umsetzung, wenn wir den Tieren wirklich gerecht werden wollen und nicht irgendwelche „faulen“ Kompromisse eingehen wollen, schlichtweg unmöglich ist.
  2. Kosten
    Gerade im Abferkelbereich kommen auf uns Sauenhalter für den Umbau zusätzlich enorme Kosten auf uns zu. Ein Abferkelplatz wird mit etwa 5.000,-€ kalkuliert (Quelle: SUS). Wir haben 291 Abferkelbuchten – das wäre dann für uns eine Investitionssumme von ~1,5 Mio. €. Und es ist Euch sicher auch klar, dass wir das Geld nicht mal eben zur freien Verfügung auf dem Konto liegen haben. Eine solche Investition muss finanziert werden. Nur auch das können wir nicht „sofort“.

Ihr seht, es ist mal wieder alles nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Zusammenfassend möchte ich noch einmal deutlich sagen: wir Sauenhalter möchten die Haltung unserer Tiere verbessern, nur es muss auch

  • möglich sein (Baugenehmigung) und
  • finanziell umzusetzen sein

Und um das beides zu realisieren benötigen wir schlichtweg ZEIT. Deshalb kann ich hier nur an alle Politiker appellieren:

Liebe PolitikerInnen,
bitte geben Sie uns die nötige Zeit, damit wir unseren Tieren eine besseren Haltung ermöglichen können.

Den Tierschutz nicht exportieren

Denn ansonsten werden wir einen weiteren riesigen Strukturbruch in der deutschen Schweine- bzw. Sauenhaltung erleben. Eine sofortige Umsetzung wird vielen Sauenhaltern nicht möglich sein, so dass sie ihre Betriebe oder zumindest den Zweig Ferkelerzeugung einstellen werden.
Die Ferkel jedoch werden hier dennoch benötigt. Schon jetzt importieren wir über 12 Mio. Ferkel jährlich aus anderen Ländern. Hören noch mehr Sauenhalter auf, wird sich diese Zahl noch vergrößern. Damit wird jedoch dem Tierschutz ein Bärendienst erwiesen. Denn die Ferkel werden aus anderen Ländern stundenlang zu uns gefahren – eine regionale Versorgung mit kurzen Transportwegen ist schlichtweg unmöglich.
Derzeit kommt der überwiegende Teil der Ferkel aus Dänemark und den Niederlanden. In den beiden Ländern gelten übrigens relativ lange Übergangsfristen, so dass dann die Ferkel letztlich genau so erzeugt wurden, wie es uns hier untersagt werden soll – nur dass sie dann zusätzlich auch noch einen langen Transport vor sich haben. Und über das Thema „betäubungslose Ferkelkastration“ wollen wir in diesem Zusammenhang erst gar nicht sprechen.

Hier haben wir das Thema noch einmal in einem Video aufgegriffen