Allgemein, Landwirtschaft, Schweinehaltung

Tierschutz auf dänisch

Wenn QS, die Politik oder irgendjemand sonst noch einen Beweis dafür braucht, wie ernst den Dänen der Tierschutz ist – hier ist er:

Hintergrund

Ab dem 01.01.2019 ist die betäubungslose Kastration von Saugferkeln verboten. Das deutsche Tierschutzgesetz fordert eine „Schmerzausschaltung“ bei der Kastration. Untersuchungen zeigen, dass eine Lokalanästhesie dieses nicht erreicht. Deshalb ist in Deutschland im Moment diese Art der Betäubung nicht zulässig. In Dänemark sieht das jedoch anders aus.

In Dänemark ist zur Zeit eine Schmerzmittelgabe vorgeschrieben. In Dänemark darf der Landwirt bereits jetzt unter lokaler Betäubung kastrieren. Ab dem 1.1.2019 ist es verpflichtend vorgeschrieben.

Warum interessieren uns die Dänen?

Deutschland importiert etwa 12 Millionen Ferkel pro Jahr – über die Hälfte kommt aus Dänemark.

Auch wenn sie nicht nach deutschem Recht kastriert sind, erhalten diese Tiere bzw. das Fleisch dieser Tiere in Deutschland ein Siegel für Qualität und Sicherheit.

QS = Qualität und Sicherheit?

Alle Partner haben sich vertraglich verpflichtet, nach klar definierten Kriterien sichere Lebensmittel zu erzeugen…

Da stellt sich für mich die Frage, wie diese Kriterien denn nun konkret aussehen. Deshalb habe ich noch weiter bei QS nach einer Antwort gesucht…

Hier heißt es „Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung“:

Auch in einer Pressemitteilung vom 26.09.2018 heißt es seitens QS:

Die Anforderung im QS-Leitfaden, dass die Ferkelkastration grundsätzlich nur mit Schmerzausschaltung oder Betäubung (also entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes) erfolgen darf, bleibt jedoch bestehen. Damit ist auch klar, dass für Ferkel, Mastschweine und Fleischwaren, die aus dem Ausland ins QS-System geliefert werden, vergleichbare Verfahren verlangt werden.

Dann ist doch eigentlich alles gut – nur was stört mich mein Geschwätz von gestern?

Das wäre es, wenn QS konsequent wäre – nur genau das ist QS leider nicht. QS sieht nämlich keinen Grund, dänische Ferkel aus dem System auszuschließen. Bei agrarheute heißt es dazu:

QS könne nicht die nationalen Unterschiede in den Verfahren ausgleichen und deshalb auch nicht ein Verfahren, das im Ausland zugelassen sei, aber in Deutschland nicht, ausschließen. Die Verfahren, die im Ausland rechtlich zugelassen sind, dürfen bei Tieren, die in das QS-System eingeführt werden, auch angewandt werden.

Fazit

Es ist natürlich einfach, auf die Politik zu schimpfen. Nur sind wir doch mal ehrlich, der Ausstieg ist seit Jahren beschlossen. Natürlich können und wollen wir die Politik nicht aus der Verantwortung entlassen, nur hier versagen unsere Verbände auf ganzer Linie. Denn letztlich sind es der deutsche Bauernverband und der deutsche Raiffeisenverband, die neben der Fleischwirtschaft und dem Handel Gesellschafter von QS sind und es somit zulassen, dass die Dänen uns am Nasenring durch die Arena ziehen.